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Amtliches Mitteilungsblatt
des Deutschen Reiches

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18.
Juli
2013

In Kraft gesetzt am 18.07.2013 durch Veröffentlichung im Reichs-Anzeiger,
mit vorheriger Zustimmung des Volks-Bundesrathes und Volks-Reichstages.

18.
07.
2013

In der 33. Tagung des Volks-Reichstages und der 58. Tagung des Volks-Bundesrathes vom 13. Juli 2013 zu Fulda, wurden den folgenden Gesetzen, Erlaße und Bekanntmachungen die Zustimmung gemäß Artikel 5 der Reichsverfassung erteilt.


In der 58. Tagung des Volks-Bundesrathes erfolgte die Zustimmung zur Mitgliedschaft im Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten für 2 weitere Deutsche Recht-Konsulenten.


Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des 
Volks-Bundesrathes zur 59ten Tagung

zum 13.07.2013, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 18.07.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Abstimmung des Volks-Bundesrathes gemäß Artikel 13 der Reichsverfassung, was folgt:

Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung hat sich der Volks-Bundesrath am 31. August des Jahres 2013 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern in Abstimmung mit  dem Reichskanzler beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Reichsgesetzblatt "RGBl-1307133-Bekanntmachung-VBR59-Einberufung" Amtsschrift

Reichsgesetzblatt "RGBl-1307133-Bekanntmachung-VBR59-Einberufung"_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert


Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 34ten Tagung

Hier, das Gesetz zum Ausdrucken

verordnet am 13.07.2013, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 18.07.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 27

Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag am 31.Augsut des Jahres 2013 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Volks-Bundesrath und der Reichskanzler beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Reichsgesetzblatt "RGBl-1307131-Nr27-Verordnung-VRT34-Einberufung" Amtsschrift

Reichsgesetzblatt "RGBl-1307131-Nr27-Verordnung-VRT34-Einberufung"_D

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Allerhöchster Erlaß, betreffend Änderung RGBl-1109241-Nr23,
Deutsche Nationalhymne

Hier, das Gesetz zum Ausdrucken

gegeben am 01.07.2013, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 18.07.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 26

In der konstituierenden Sitzung des Reichspräsidiums am 01.07.2013 zu Hilpoltstein, in Anwesenheit von Ober-Reichsanwalt Herr Jens Wagner, wurde beschlossen, die Deutsche Nationalhymne dahingehend zu ändern, daß die Strophe 4 gemäß RGBl-1109241-Nr23-Erlass-Deutsche-Nationalhymne einen zeitgemäßen  Text erhält.

§ 1.

Neue 4. Strophe der Deutschen Nationalhymne

Über Länder, Grenzen, Meere, dringt der Ruf, ein Wille nur,
überall wo Deutsche wohnen, zu dem Bunde klingt der Schwur!
Niemals werden wir uns beugen, Unrecht nie als Recht ansehn,
Hand in Hand im Deutschen Reiche, alle Zeit zusammenstehn!

Bisheriger Text der 4. Strophe

Über Länder, Grenzen, Zonen, hallt ein Ruf, ein Wille nur,
überall wo Deutsche wohnen, zu den Sternen klingt der Schwur!
Niemals werden wir uns beugen, nie Gewalt für Recht ansehn,
Deutschland, Deutschland über alles, und das Reich wird neu erstehn!

§ 2.

Dieser Erlaß tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt "RGBl-1307012-Nr26-Aenderungserlass-1109241-Nr23" Amtsschrift

Reichsgesetzblatt "RGBl-1307012-Nr26-Aenderungserlass-1109241-Nr23"_D

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Bekanntmachung, betreffend der Bevollmächtigten im Volks-Bundesrath ab dem 13.10.2012 bis zum 13.07.2013

gegen am 01.07.2013, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 18.07.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 24

Auf Grund des Artikels 6 der Reichsverfassung sind zu Bevollmächtigten zum Volks-Bundesrath ernannt worden.

Im allerhöchsten Auftrag des Deutschen Volkes durch den Präsidialsenat ernannt:

Die Daten werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht, die original Reichsgesetzblätter sind im paßwortgeschützen Bereich abgelegt.

Diese Ernennungen werden hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

(weitere persönliche Daten werden aus Datenschutzrechtlichen Gründen noch nicht veröffentlicht und die original Reichsgesetzblätter werden im geschützen Bereich verwahrt)

Reichsgesetzblatt "1307010-Nr24-Bevollmaechtigte-VBR-im-Jahr2013" Amtsschrift
Reichsgesetzblatt "1307010-Nr24-Bevollmaechtigte-VBR-im-Jahr2013"_D


Gesetz, betreffend Änderung von Reichsgesetzblatt 1005232-Nr7, Übergangsgesetz zur Wiederherstelllung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches

Hier, das Gesetz zum Ausdrucken

zum 28.06.2013, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 18.07.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 23

§ 1.

Der § 5. des RGBl-1005232-Nr7 wird wie folgt geändert:

Die Befugnisse, Gegenzeichnungen, und Obliegenheiten die nach den Gesetzen oder Verordnungen des Deutschen Reichs dem Reichskanzler zustehen, bleiben beim Reichskanzler. Soweit erforderlich gilt das Stellvertretungsgesetz (RGBl. Band 1878, Nr.4, Seite 7-8) vom 17.03.1878, Änderungsstand  28.10.1918.

Ursprünglicher § 5:
Die Befugnisse, die nach den Gesetzen oder Verordnungen des Deutschen Reiches dem Reichskanzler zustehen, gehen auf die Stellvertreter gemäß Stellvertretergesetz [
RGBl Band 1878, Nr. 4, Seite 7-8] über.
Soweit das Reichsamt nicht ein anderes bestimmt, werden sie von jedem Staatssekretär für seinen Geschäftsbereich selbständig ausgeübt.

§ 2.

Alle Paragraphen des RGBl-1005232-Nr7 (Übergangsgesetz) erhalten die Bezeichnung „Artikel“.

§ 3.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt "1306281-Nr23-Aenderungsgesetz-RGBl-1005232-Nr7" Amtsschrift

Reichsgesetzblatt "1306281-Nr23-Aenderungsgesetz-RGBl-1005232-Nr7"_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert

 

Zu Übersicht aller Beschlüsse, Erlasse und Gesetze der tatsächlichen Reichsregierung.



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