Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 46ten Tagung
verordnet
am 06.09.2014, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt
am 07.09.2014 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was
folgt:
Nr. 29
Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag
am 11. Oktober des Jahres 2014 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke
wird der Volks-Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Reichsgesetzblatt "RGBl-1409061-Nr29-Verordnung-VRT46-Einberufung" Amtsschrift
Reichsgesetzblatt "RGBl-1409061-Nr29-Verordnung-VRT46-Einberufung"_D
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