Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 98ten Tagung
zum 19.08.2017, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt
am 19.08.2017 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung der 97. Tagung des Volks-Bundesrathes, was
folgt:
Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich
der Volks-Bundesrath spätestens zum 23. September des Jahres 2017 berufen, zusammenzutreten.
Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen
Vorbereitungen zu treffen.
Reichsgesetzblatt "RGBl-1708192-Bekanntmachung-VBR98-Einberufung" Amtsschrift
Reichsgesetzblatt "RGBl-1708192-Bekanntmachung-VBR98-Einberufung"_D
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Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 73ten Tagung
verordnet
am 19.08.2017, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt
am19.08.2017 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was
folgt:
Nr. 21
Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag
bis zum 23. September des Jahres 2017 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke
wird der Volks-Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Reichsgesetzblatt "RGBl-1708191-Nr21-Verordnung-VRT73-Einberufung" Amtsschrift
Reichsgesetzblatt "RGBl-1708191-Nr21-Verordnung-VRT73-Einberufung"_D
Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert
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