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Amtliches Mitteilungsblatt
des Deutschen Reiches

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28.
Oktober
2017

In Kraft gesetzt am 28.10.2017 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger,
mit vorheriger Zustimmung des Volks-Bundesrathes und Volks-Reichstages.

28.
10.
2017

Im 99ten Jahr nach dem letzten souveränen Akt des Deutschen Reiches bzw. des Nationalstaates Deutschland präsentiert der Präsidialsenat Erhard Lorenz, geschichtliches und neuzeitliches aus der Entwicklung unseres Heimatstaates, den Verfassungorganen und der Reichsleitung. Heute wie damals sind für die Unruhen, die aktuellen Probleme im Land und die Ausbeutung der deutschen Bevölkerung nur den Parteien zu verdanken. Vernunft ist von den aktuellen Parteien nicht zu erwarten und heute noch mehr wie damals gilt der Satz von unserem letzten deutschen Kaiser "Ich kenne keine Parteien mehr, ich kennen nur noch Deutsche".

In der 99. Tagung des Bundesrathes (nach 9 Jahren der Aufbauarbeit) zum 28. Oktober 2017 und der vorhergehenden 74. Tagung des Volks-Reichstages zum 28. Oktober 2017, wurden den folgenden Gesetzen, Erlaße, Beschlüsse und Bekanntmachungen die Zustimmung gemäß Artikel 5 der Reichsverfassung erteilt.

Zustimmung zu folgende Entlassungen durch eine Vertrauensfrage und einem nachfolgenden Mißtrauensvotum
(die kompetten Daten sind im Reichsjustizamt hinterlegt)


Zustimmung zum Mißtrauensvotum mit Entzug der Bürgerlichen Ehrenrechte, für Herr H.Matthes
Zustimmung zum Mißtrauensvotum mit Entzug der Bürgerlichen Ehrenrechte, für Frau C.Mühlfeld
Zustimmung zum Mißtrauensvotum mit Entzug der Bürgerlichen Ehrenrechte, für Herr V.Thielmann
Zustimmung zum Mißtrauensvotum mit Entzug der Bürgerlichen Ehrenrechte, für Herr S.Scheuermann.
Zustimmung zum Mißtrauensvotum, für Herr P.Nemetschek

Zustimmung zum Mißtrauensvotum, für Frau V.Czora
Zustimmung zum Mißtrauensvotum, für Frau D- Rinker-Hix
Zustimmung zum Mißtrauensvotum, für Herr G.Erlebach
Zustimmung zum Mißtrauensvotum, für Herr M.Niedermeier
Zustimmung zum Mißtrauensvotum, für Frau S.Wollscheid

Rechtskräftig durch Veröffentlichung am 28ten Tage des 10ten Monats im Jahre 2017


Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Bundesrathes
zur 100ten Tagung

zum 28.10.2017, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 28.10.2017 nach erfolgter Zustimmung
der 99. Tagung des Volks-Bundesrathes, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath spätestens zum 25. November des Jahres 2017 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Reichsgesetzblatt "RGBl-1710282-Bekanntmachung-BR100-Einberufung" Amtsschrift

Reichsgesetzblatt "RGBl-1710282-Bekanntmachung-BR100-Einberufung"_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert


Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages
zur
75ten Tagung

verordnet am 28.10.2017, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 28.10.2017 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 28

Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag bis zum 25. November des Jahres 2017 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Volks-Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Reichsgesetzblatt "RGBl-1710281-Nr28-Verordnung-VRT75-Einberufung" Amtsschrift

Reichsgesetzblatt "RGBl-1710281-Nr28-Verordnung-VRT75-Einberufung"_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert


Aberkennung der Rechtsfähigkeit des Reichsvereines "FUND" durch den Bundesrath, in Anwendung der §§ 43. und 44. des BGB, gemäß dem Antrag der Mitgliederversammlung des FUND vom 14.10.2017 zu Großalmerode Zitat aus dem Protokoll: "Die Anwesenden Mitglieder beschließen die sofortige Auflösung des Fördervereins FUND"; gezeichnet durch die legitime Vorstandschaft, die Schriftführerin und der Kassenwart.

 



Gründung der Reichsschulden-Kommission für die Reichsschuldenverwaltung, gemäß § 12. der Reichsschuldenordnung. In Beiden Tagungen wurden je 6 Delegierte und 6 Bevollmächtigte dafür bestimmt.

 



Zustimmung zur neuen Gewerbeanweisung für die erfolgreiche Ummeldung der aktuellen rechtsunfähigen und geschäftsunfähigen Gewerbeunternehmung der BRD in rechtfähige und geschäftsfähige Reichsgewerbe.

Zitat aus der Gewerbeordnung: § 1: Der Betrieb eines Gewerbes ist Jedermann gestattet, soweit die Geschäftsfähigkeit vorliegt und nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.
Wer gegenwärtig zum Betriebe eines Gewerbes berechtigt ist, kann ausgeschlossen werden, weil er den Erfordernissen dieses Gesetzes nicht genügt. Dies gilt insbesondere auch für ausländische Gewerbe.

 


Unabhaengigkeitserklaerung-Deutschland-180115.pdf

Zu Übersicht aller Beschlüsse, Erlasse und Gesetze der tatsächlichen Reichsregierung.




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