Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Bundesrathes zur 102ten Tagung
beschlossen zum 20.01.2018, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt
am 23.01.2018 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung der 101. Tagung des Bundesrathes, was
folgt:
Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich
der Bundesrath spätestens zum 24. Februar des Jahres 2018 berufen, zusammenzutreten.
Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen
Vorbereitungen zu treffen.
Reichsgesetzblatt "RGBl-1801202-Bekanntmachung-BR102-Einberufung" Amtsschrift
Reichsgesetzblatt "RGBl-1801202-Bekanntmachung-BR102-Einberufung"_D
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Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 76ten Tagung
(Wiederholung der Tagung vom 20.01.2018 zum 10.02.2018)
verordnet
am 20.01.2018, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt
am 23.01.2018 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was
folgt:
Nr. 30
Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag
bis zum 10. Februar des Jahres 2018 berufen, zusammenzutreten und die Tagung vom 20.01.2018 zu wiederholen. Zu diesem Zwecke
wird der Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Reichsgesetzblatt "RGBl-1711251-Nr30-Verordnung-VRT76-Einberufung" Amtsschrift
Reichsgesetzblatt "RGBl-1711251-Nr30-Verordnung-VRT76-Einberufung"_D
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