Unter Anwendung des mir zustehenden Gnadenrechtes habe ich mit dem 27. Juli 2018, 64 Menschen denen durch Beschlüsse der beiden Verfassungsorgane (Bundesrath und Volks-Reichstag) gemäß Artikel 74 der Deutschen Reichsverfassung die Bürgerlichen Rechte entzogen wurden, dieselbigen wieder erteilt.
Präsidialsenat des Deutschen Reiches seit, dem 11.08.2011
Rechtskräftig durch Veröffentlichung am 27ten Tage des 7ten Monats im Jahre 2018
Bezüglich des angewandten Gnadenrechts vom 27. Juli 2018, das keinerlei positive Wirkung zeigte, hat der Präsidialsenat zum 22. März 2020, seinen Entscheidung widerrufen. Ausgenommen sind die beiden Delegierten D.R. und F.R.Z.
Präsidialsenat des Deutschen Reiches zum 22.03.2020. Es gelten wieder die Beschlüsse der beiden gesetzgebenden Organe.
Rechtskräftig durch Veröffentlichung am 27ten Tage des 7ten Monats im Jahre 2018
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