In der 104. Tagung des Bundesrathes zum 18. August 2018, wurden nachfolgende Gesetze, Erlasse, Beschlüsse und Bekanntmachungen die Zustimmung, gemäß Artikel 5 der Reichsverfassung, erteilt.
Folgender Person wurde das Recht als Amtsträger und Bevollmächtigter aberkannt
Herr M.T.R.R. (wegen Drohung durch die betreffende Person, wurde der Familienname herausgenommen),
Bevollmächtigter im Bundesrath und Staatssekretär im Reichsverkehrsamt
Einrichtung eines Ausschuß für Justizwesen im Bundesrath
Entzug der Rechtsfähigkeit des Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten, mit Löschung aus dem Vereinsregister beim Deutschen Reichsgericht, da das gesamte Präsidium des RDRK seinen Präsidiumspflichten, trotz mehrfacher Hinweise und Anregungen nicht fristgerecht nachkam.
Rechtskräftig durch Beschluß am 18ten Tage des 8ten Monats im Jahre 2018 und nachfolgender Veröffentlichung |
Die Einberufung des Bundesrathes, bestimmt sich auch durch §§ 1. und 13. Absatz 1 und 4 der Hausordnung sowie Artikel 11 der Verfassung, den 18.08.2018 als Termin für die 104te Tagung des Bundesrathes zu verwenden. Um Artikel 14 der Verfassung einzuhalten benötigen wir 5 Stimmen von 13 aktuell als aktiv geführte Bevollmächtigte.
Erhard Lorenz, Präsidialsenat des Deutschen Reiches seit, dem 11.08.2011
Rechtskräftig durch Veröffentlichung am 12ten Tage des 8ten Monats im Jahre 2018
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Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Bundesrathes zur 104ten Tagung
beschlossen bis zum 11.08.2018, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt
am 12.08.2018 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was
folgt:
Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich
der Bundesrath spätestens zum 18. August des Jahres 2018 berufen, zusammenzutreten.
Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen
Vorbereitungen zu treffen.
Reichsgesetzblatt "RGBl-1808121-Bekanntmachung-BR104-Einberufung" Amtsschrift
Reichsgesetzblatt "RGBl-1808121-Bekanntmachung-BR104-Einberufung"_D
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