Bezüglich des angewandten Gnadenrechts vom 27. Juli 2018, das keinerlei positive Wirkung zeigte, hat der Präsidialsenat zum 22. März 2020, seinen Entscheidung widerrufen.
Präsidialsenat des Deutschen Reiches zum 22.03.2020. Es gelten wieder die Beschlüsse der beiden gesetzgebenden Organe.
Rechtskräftig durch Veröffentlichung am 23ten Tag des 3ten Monats im Jahre 2020. |